Was Sie über Urlaubsgeld und Urlaubstage wissen sollten

Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf Gehalt sowie auf Urlaubsgeld und Urlaubstage. Dies gilt auch, wenn Sie über Ihren Back-Office-Spezialisten bezahlt werden oder Ihre Mitarbeiter über Ihren Back-Office-Spezialisten bezahlen lassen. Urlaubsgeld und Urlaubstage werden für jede geleistete Arbeitsstunde gutgeschrieben. Aber wie lauten die Regeln dafür? Wann können Sie sich dieses Urlaubsgeld auszahlen lassen? Und wann kann der Urlaub genommen werden? Lesen Sie in diesem Blog mehr über den Urlaub, wenn Sie bei Back-Office Unterstützung arbeitet.

Informationen zum Urlaubsgeld

Jeder, der arbeitet, hat Anspruch auf Urlaubsgeld. Dies ist 8% von Ihr Bruttojahresgehalt. Diesen Betrag erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem monatlichen Gehalt. Der Arbeitgeber legt diesen Betrag normalerweise auf einem separaten Konto zurück. Dadurch wird das Geld sozusagen für die Auszahlung des Urlaubsgeldes zurückgelegt. Laut Gesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, das Urlaubsgeld in einem Zug (im Mai oder Juni) auszuzahlen. Arbeiten Sie als selbständiges KMU? Dann ist es wahrscheinlich, dass Sie kein separates Konto haben, auf dem das Urlaubsgeld reserviert wird. Das bietet Ihnen vielleicht mehr Freiheit, aber gleichzeitig auch eine Menge Unsicherheit und Stress. Zahlen Sie das Urlaubsgeld in einem Zug aus? Dann kommt es aufgrund eines (buchhalterischen) Anstiegs der Personalkosten oft zu ernsthaften Liquiditätsproblemen. Mit einer viel Bürokratie zur Folge. Glücklicherweise lässt sich dies durch die Zusammenarbeit mit Back-Office-Unterstützung!

Vorteile eines Urlaubs mit Back-Office-Unterstützung

Entscheiden Sie sich für die Zusammenarbeit mit Back-Office-Unterstützung? Dann werden Sie nicht unter diesen Problemen leiden. Bei Payoffice B.V. kommen Sie nämlich auch in den Genuss des festgelegten 8% Urlaubsgeldes von Ihrem jährlichen Bruttogehalt. Wir stellen Sie sicher, dass dieser Betrag monatlich gezahlt wird für Sie werden beiseite gelegt und Sie erhalten es ohne Probleme. Auch was den Urlaub betrifft, werden Sie mit unserem Backoffice von viele Vorteile. Zum Beispiel werden Ihre Mitarbeiter, die über unser Back-Office, nehmen Sie einfach bezahlten Urlaub. Da wir jedoch die Arbeitgeberbeiträge für den zu nehmenden Urlaub zusätzlich zum Urlaubsgeld für Ihre Mitarbeiter einbehalten, erhalten Sie keine Rechnung. von uns als Ihre Mitarbeiter über die Feiertage in den Urlaub fahren. Wir zahlen diese sogar mit der zuvor erstellten Reservierung aus! Betrachten Sie es als ein Nikolaus-, Weihnachts- oder Neujahrsgeschenk von uns!

Mehr Informationen

Wünschen Sie weitere Informationen über was zu tun ist, wenn Ihre Mitarbeiter Sie möchten diese Saison in den Urlaub fahren? Wir informieren Sie gerne über Urlaubsgeld, Urlaub und unsere Lösungen darin. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem persönlichen Berater von Payoffice B.V.. Sie können uns unter 040 - 30 38 500 erreichen, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie mit Back-Office-Unterstützung in den Urlaub fahren können.

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