Nach mehr als einem Jahr haben sich die Gewerkschaften FNV, CNV Vakmensen, De Unie und die ABU auf einen neuen Tarifvertrag für Zeitarbeiter geeinigt. Dieser bietet dieser Gruppe eine größere Arbeitsplatzsicherheit, eine bessere Altersvorsorge und eine Verringerung der Lohnunterschiede zwischen Zeitarbeitern und Festangestellten. Und speziell für Wanderarbeitnehmer enthält er eine Einkommensgarantie für die ersten zwei Monate.

Die neue Tarifvertrag tritt am 17. November 2021 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 2. Januar 2023 (die Verträge werden den Gewerkschaftsmitgliedern jetzt vorgelegt).

Ergebnis der Verhandlung

Das Verhandlungsergebnis ist das Resultat von mehr als einem Jahr Gesprächen. Die Verhandlungen begannen im September 2020, scheiterten aber Ende Mai. Nachdem sich die beteiligten Parteien im September wieder an einen Tisch gesetzt hatten, ging es voran. Jurriën Koops, Direktor ABU: "Wir können und wollen nicht leugnen, dass wir einen turbulenten Verhandlungsprozess hinter uns haben. Aber diese vier Parteien haben sich im Interesse der Bevölkerung zusammengefunden. Personalvermittlungsbranche eine gemeinsame Vereinbarung mit breiter Unterstützung zu erreichen. Damit wollen wir den Grundstein für eine gemeinsame weitere Umsetzung der SER-Stellungnahme 'Sicherheit für die Menschen, eine agile Wirtschaft und die Wiederherstellung der Gesellschaft."

Äquivalenz

Es wurde vereinbart, dass die sogenannte 'Entleihervergütung' ausgeweitet wird. "Das Entgelt und die sonstigen Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer müssen denen ihrer beim Entleiher beschäftigten Kollegen gleichwertig werden, mit dieser Vereinbarung verringert sich der Unterschied bereits. Es wurde vereinbart, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um diese Gleichstellung im nächsten mehrjährigen Tarifvertrag zu verwirklichen", sagt FNV Flex-Direktorin Karin Heynsdijk. Auch die Rente wird sich verbessern: Der Rentenaufbau beginnt früher und wird über einen größeren Teil des Einkommens aufgebaut.

Größere Arbeitsplatzsicherheit

Außerdem wird es mehr Arbeitsplatzsicherheit geben. Die Dauer eines ersten befristeten Vertrags geht von maximal 78 Wochen auf maximal 52 Wochen zurück. Der Zeitraum, in dem jemand einen befristeten Vertrag erhalten kann, wird ebenfalls kürzer sein, nämlich von 4 auf 3 Jahre. Dadurch wird der Schritt zu einer festen Anstellung schneller vollzogen.

Arbeitsmigranten

Neben den Regelungen, die für alle Zeitarbeitnehmer gelten, wurde auch die Stellung von Wanderarbeitnehmern untersucht. Die Empfehlungen des so genannten Aanjaagteam Bescherming Arbeidsmigranten unter der Leitung von Emile Roemer wurden als Richtschnur herangezogen. Es wird eine Einkommensgarantie in Höhe des gesetzlichen Mindestlohn für die ersten zwei Monate bei einem Zeitarbeitgeber. Es wurde auch vereinbart, dass Wanderarbeitnehmer bis zu vier Wochen nach dem Ende des Zeitvertrags in einer Wohnung bleiben können. Marten Jukema von CNV Vakmensen sagt: "Nicht alle Empfehlungen des Aanjaagteams können durch den Tarifvertrag geregelt werden, aber damit machen wir einen guten Schritt und gleichzeitig diskutieren wir auch an anderen Tischen und mit anderen Interessengruppen über Themen wie die Unterbringung von Wanderarbeitern."

Wie reagiert die NBBU auf diese Vereinbarung?

"Der NBBU wurde darüber informiert, dass die ABU eine Vereinbarung mit FNV, CNV und der Union getroffen hat. Der NBBU ist nicht Teil dieser Vereinbarung und befindet sich selbst noch in Gesprächen. Dabei streben wir eine Situation an, in der die Interessen der NBBU-Mitglieder am besten vertreten werden. Den meisten der in der ABU-Botschaft erwähnten Verbesserungen für Zeitarbeiter haben wir bereits Anfang des Jahres zugestimmt."

Quelle: ABU und FNV Flex, CNV Vakmensen, De Unie, 17. November 2021

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