9. April 2020
Ab dem 6. April 2020 können sich auch Arbeitgeber in der Zeitarbeitsbranche für das NOW-Programm (Temporary Emergency Work Retention Bridge) qualifizieren. Die Zeitarbeitsbranche setzt sich für einige zusätzliche Kriterien im Rahmen dieser Regelung ein. Der Grund dafür ist, dass andernfalls Tausende von Zeitarbeitnehmern Gefahr laufen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Sie argumentieren unter anderem dafür, dass die Bedingung von 20% Umsatzrückgang gilt.
Bedingung 20% Umsatzverlust
Für Zeitarbeitsunternehmen kann es sich als nachteilig erweisen, wenn nur die wichtigste Bedingung für die Inanspruchnahme der NOW-Regelung erfüllt wird, nämlich der Umsatzverlust von 20% im eigenen Unternehmen. Viele Zeitarbeitsfirmen erfüllen diese 20% Umsatzverluste nicht, können aber Arbeitsplätze für Zeitarbeiter Verluste. Das kann daran liegen, dass ein Auftrag für mindestens 20% genau beim Entleiher endet oder reduziert wird. Zeitarbeitsfirmen können dann nicht mehr sie beschäftigen, und wenn sie das nicht tun, fallen sie auch unter das NOW-Programm. Flex-Unternehmer sollten die Regelung auch auf der Ebene der Entleiher und Kunden in Anspruch nehmen können. Sowohl die Algemene Werkgeversvereniging Nederland (AWVN) als auch ein großer Arbeitgeber wie die NS wies den Minister darauf hin, dass Zeitarbeiter hier eine außergewöhnliche Position einnehmen.
Branchenspezifische Anpassungen in der Zeitarbeitsbranche erforderlich
Obwohl der Minister keine sektorspezifischen Anpassungen ankündigt, gibt er noch offen sein für Vorschläge und wollen der Personaldienstleistungsbranche entgegenkommen. Die Regierung möchte während der Corona-Krise so viele Menschen wie möglich in Arbeit halten. So wurde am 2. April auch bekannt gegeben, dass Zeitarbeitsfirmen und Entsendungsunternehmen, die über eine g-accounts verwenden, können bei der Steuerverwaltung beantragen, dass das Guthaben auf diesen Konten freigegeben wird.
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