17. Juni 2020

zzp'ers onderbrengen in backoffice ondersteuning

Nach dem von Minister Koolmees angekündigten gesetzlichen Mindestsatz für Selbstständige hat das Kabinett gestern beschlossen, diesen doch noch aufzugeben. Dies würde für Selbstständige einen zu großen Verwaltungsaufwand bedeuten. Außerdem, Stellt die vorgeschlagene Gesetzgebung sicher Zweideutigkeit und das Problem ist nicht wirklich gelöst.

Koolmees wollte den vorgeschlagenen gesetzlichen Mindestsatz von 16 Euro pro Stunde einführen, um Scheinselbstständigkeit und Unterbezahlung von Selbstständigen zu bekämpfen. Vorgeschlagen wurde auch die Einführung einer Selbständigkeitserklärung für Selbstständige die mehr als 75 Euro pro Stunde verlangen.

Web-Modul

Das Kabinett beschloss eine sogenannte Webmodul zu starten. Dieses Webmodul Sollte den Kunden mehr Sicherheit geben wenn sie jemanden einstellen. Denn sie besagt, ob das Finanzamt die Selbstständig oder als Arbeitnehmer sieht. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber im Voraus weiß, ob Lohnsteuer gezahlt werden muss und ob Abzüge für die Arbeitnehmerversicherung vorgenommen werden müssen.

Die erste Testphase des Webmoduls zeigt:

  • Dass bei 25% klar ist, dass jemand selbständig ist.
  • Bei 48% von Aufträgen muss es wahrscheinlich einen Arbeitsvertrag geben. In dieser Hinsicht wird der Selbstständige als ein Mitarbeiter.
  • In 27 Prozent der Fälle ist das Webmodul nicht schlüssig, weil die Umstände der Arbeit hier zu spezifisch sind.

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie Selbständige konnten sich zu dem Fragebogen und der Nutzung des Webmoduls äußern. Das Webmodul wird in diesem Herbst als Pilotprojekt verfügbar sein.

Plattform für selbständige Unternehmer ist entscheidend

Die Reaktion des Plattform Selbstständige Unternehmer (PZO) auf dem Webmodul ist kritisch. Sie legen keinen großen Wert auf die Ergebnisse. Direktorin Margreet Drijvers: "Die Fragen, die den Kunden gestellt werden, sind so kompliziert, dass die Kunden kaum in der Lage sind, sie zu beantworten. Solange sich an der zugrunde liegenden Gesetzgebung nichts ändert, wird die Bestimmung des Arbeitsverhältnisses immer kompliziert bleiben." Da selbst Richter bei bestimmten Aufträgen unterschiedlich urteilen, ist zu erwarten, dass auch das Webmodul keine Gewissheit bringen wird.

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