Nach dem derzeitigen Stand der Planungen wird es um den 1. Januar 2022 herum mehrere Änderungen am Tarifvertrag von ABU und NBBU geben.
Phase A/1-2
Diese geht von 78 auf 52 Wochen zurück, wobei 2022 ein Übergangsjahr ist. Verträge, die im Jahr 2021 abgeschlossen werden, fallen bis zum 31. Dezember 2022 noch unter die alte Regelung. Verträge, die ab dem 3. Januar 2022 beginnen, fallen unter die neue Regelung.
Phase B/3
Stufe B/3 verkürzt sich von 4 auf 3 Jahre. Die SER-Stellungnahme geht davon aus einer Phase B/3 von 2 Jahren. Die Parteien diskutieren noch darüber.
2022 wird ein Übergangsjahr sein. Verträge der Phase B/3, die 2021 abgeschlossen werden, behalten eine 4-jährige Laufzeit. Phase B/3-Abkommen, die ab dem 3. Januar 2022 beginnen, fallen unter die neue 3-jährige Laufzeit.
In Phase B/3 können wie bisher maximal sechs Verträge abgeschlossen werden.
Eine Ausnahme gilt für Phase B/3-Verträge, die im Jahr 2021 mit einer Laufzeit über den 1. Januar 2023 hinaus abgeschlossen werden, da für diese weiterhin die derzeitige 4-jährige Phase B/3-Laufzeit für diesen Vertrag gilt. Anwendung.
Vergütung des Empfängers
Die Entlohnung der Mieter wird in Zukunft um mehrere Elemente erweitert. Mit Wirkung ab 2022 wird dies der Fall sein für Pauschalvergütungen und Zulagen für Heimarbeit.
Einmalige Leistungen
Derzeit ist es noch so, dass die Einmalzahlung nur für Zeitarbeiter, die im Rahmen der Construction & Infra-Tarifvertrag. Ab 2022 wird dies für alle Leiharbeiter. Einmalige Leistungen sind zum Beispiel oft Denn wenn mit einiger Verzögerung ein neues Tarifvertrag abgeschlossen wird. Dann sehen Sie regelmäßig, dass der verstrichene Zeitraum, in dem es also keine Lohnerhöhung gab, mit einer Einmalzahlung kompensiert wird. Auch der "Betreuungsbonus" aufgrund der Corona-Krise fällt unter den Begriff "Einmalzahlungen". Ein dreizehnter Monat und ein (Jahresend-)Bonus fallen nicht unter Einmalzahlungen. Einmalige Leistungen können in verschiedenen Situationen zu unangenehmen Diskussionen mit Kunden führen. Ein Beispiel dafür lesen Sie in dem oben erwähnten Artikel über Einmalzahlungen in der Baubranche.
Zulagen für Heimarbeit
Als beim Vermieter wird eine Zulage für die Arbeit von zu Hause aus gewährthaben auch Leiharbeitnehmer Anspruch auf diese Zulage.
Arbeitsmigranten
Die wichtigste Änderung besteht darin, dass der Arbeitsmigrant, der zum ersten Mal in die Niederlande kommt, in den ersten zwei Monaten Anspruch auf den WML in Vollzeit hat, unabhängig davon, ob es eine nicht Vollzeit gearbeitet wird. Für kurzfristige Projekte kann eine Ausnahme gemacht werden, aber dann gibt es besondere Anforderungen an die Vertragsgestaltung. Es ist auch davon die Rede, dass keine Schulden gemacht werden dürfen, bevor die Arbeit beginnt, und dass dem Migranten eine angemessene Frist von wahrscheinlich vier Wochen eingeräumt werden sollte, um die Unterkunft nach Beendigung der Beschäftigung zu verlassen.
Untaugliches Wetter
Ab dem 1. Oktober 2021 wird eine Regelung für unzumutbares Wetter in den Tarifvertrag der Agenturen aufgenommen. Dies wird der Situation ein Ende setzen, die nach dem "Schema undurchführbares Wetter" geschaffen wurde. An die Regelung über unzumutbares Wetter werden mehrere Bedingungen geknüpft, da sie in den Tarifvertrag für Zeitarbeiter aufgenommen wird.
Nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit
Zusätzliche Investitionen in innovative Arbeitsmarktprojekte sind geplant. In den letzten Jahren schwankte die SFU-Prämie zwischen 0,5% und den (maximalen) 0,2% der Lohn. Die Wette lautet, dass diese Prämie von nun an auf 0,2% festgelegt wird.
StiPP-Rente
Die Änderungen ab dem 1. Januar 2022 beziehen sich auf den Bezugszeitraum und das rentenfähige Einkommen.
Referenzzeitraum
Die Wartezeit von 26 Arbeitswochen wird auf acht Arbeitswochen verkürzt.
Basis
Ab 2022 wird das sv-Gehalt die Grundlage für die StiPP-Basis sein. Ausnahmen sind die steuerliche Hinzurechnung des Leihwagens und der Tausch von Arbeitsbedingungen, der sogenannte ET-Tausch. Wie jetzt muss die Rentenprämie also auf das Gehalt vor dem ET-Tausch gezahlt werden.
Eine wichtige Änderung der neuen Grundlage besteht darin, dass von nun an Rentenbeiträge auf Überstundenvergütungen (weil es sich dabei auch um SS-Vergütungen handelt) und auch auf den zusätzlichen Teil der Vergütung für unregelmäßige Arbeitszeiten und Schichten gezahlt werden müssen. Bisher war auf diesen Teil des Gehalts kein Rentenbeitrag fällig.
Rentenbeitrag über Rücklagen
Zeitarbeitsunternehmen haben nun die Wahl, die Rentenprämie über die Rücklagen bei der Bildung oder bei der Auszahlung der Rücklagen zu zahlen. Es liegt auf der Hand, dass in der neuen Situation diese Wahlmöglichkeit wegfällt und dass die Basis immer der ausgezahlte sv-Lohn sein muss. Dies hat den Vorteil, dass die Überprüfung der korrekten Basis viel transparenter wird. Die Frage ist was passiert für die Arbeitsagenturen, die derzeit Rentenbeiträge zahlen, wenn Rücklagen gebildet werden. Wenn es keine Übergangsmaßnahmen getroffen werden, dann wird es für die Arbeitsvermittler ein teures Geschäft.. Sie zahlen bereits Rentenbeiträge für die Bildung der Rücklagen im Jahr 2021 und ein weiterer Beitrag wird fällig, wenn die gleichen Rücklagen im Jahr 2022 ausgezahlt werden. Hoffen wir, dass die StiPP sorgfältig darüber nachdenkt und eine geeignete Lösung findet.
Wie bewirbt man sich?
Neben diesen Änderungen gibt es zweifellos noch weitere Änderungen, die ab dem 1. Januar 2022 auf Sie zukommen. Sind Sie neugierig, wie Sie diese Änderungen klug und richtig umsetzen können? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns.